Hinweisgeberschutzgesetz

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bei

keeeper GmbH Industriehafen 9-25, D-32479 Hille

Der Gesetzgeber hat die RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblowing Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt und hieraus das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) abgeleitet, welches am 02.07.2023 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).

Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.

Die keeeper GmbH hat deshalb ein Meldesystem für Hinweisgeber eingerichtet, die Compliance-Verstöße (Rechtsverstöße/Ordnungswidrigkeit) melden wollen. Compliance-Verstöße sind begründete Hinweise auf vermutliche Rechtsverletzungen oder Regelverstöße.

Darunter fallen z.B.

  • Betrugsvergehen, Kartellrechtsverstöße
  • Datenschutzverstöße und Sicherheit in der Informationstechnik
  • Verstöße gegen das Finanzrecht und Rechnungslegung oder Wettbewerbsverstöße
  • Diskriminierung oder Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften
  • Diebstahl von Firmeneigentum oder potenzielle Bestechungsdelikte
  • Verstöße gegen Arbeitsschutz, Umweltschutz- oder Arbeitszeitgesetze etc.

Das komplette Gesetz finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html

Mit unserem Meldesystem geben wir den Hinweisgebern (Mitarbeitenden, Leiharbeitnehmern, externen Dienstleistern, Lieferanten etc.) die Möglichkeit, Rechts- oder Regelverstöße geschützt zu melden. Dafür hat die keeeper GmbH eine Meldestelle eingerichtet und einen Hinweisgeberschutz-Beauftragten (Ombudsmann) benannt.

Bitte senden Sie Ihren Hinweis an folgende Postfachadresse:

Whistleblow-Consult
c/o keeeper GmbH
Postfach 3506
32079 Bad Salzuflen

Das Postfach wird ausschließlich vom Ombudsmann der Meldestelle verwaltet. Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt so ausführlich wie möglich und geben in der schriftlichen Meldung Ihren Namen und Ihr Anschrift etc. (Mail-Adresse wenn gewünscht) an, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können. Wir sichern Ihnen über diesen Weg absolute Vertraulichkeit zu. Ihre Daten bleiben im weiteren Verfahren anonym und werden nicht bekannt gegeben. Ihre Daten werden nur mit Ihrer schriftlicher Zustimmung im Verfahren publik gemacht. Der Ombudsmann wird im Weiteren dann die notwendigen Schritte zur Klärung einleiten. Sie erhalten nach Eingang Ihres Hinweises innerhalb von 7 Tagen eine Rückmeldung zur Kenntnisnahme und spätestens nach 3 Monaten eine Rückmeldung zu Ihrer Meldung, wie mit dieser Information umgegangen wurde und welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden, bzw. werden.